Bedarfsabklärung, Beratung,
Koordination

Am Anfang eines Auftrages klären wir gemeinsam mit dem Klienten zu Hause ab, welche Dienstleistungen wann und wie häufig gewünscht und notwendig sind. Diese Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben.

  

  • Abklärung des grundsätzlichen SPITEX-Bedarfs und gemeinsame Planung der gewünschten und notwendigen Massnahmen in gemeinsamer Absprache mit dem Klienten, der Angehörigen, dem Hausarzt und bei Wunsch oder Bedarf mit anderen in die Betreuung involvierter Personen.
  • Beratung des Klienten sowie situativ nichtberuflich an der Betreuung mitwirkende Personen bei der Durchführung von Pflegehandlungen, beim Gebrauch von medizinischen Geräten oder bei allgemeinen Fragen und Anliegen.
  • Koordination der Massnahmen mit allen involvierten Personen, Organisation von Hilfsmitteln oder ergänzenden Dienstleistungen.

  

Alle damit zusammenhängenden, administrativen Arbeiten werden durch uns übernommen. Dazu gehören auch die Arztverordnung sowie die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Bei längerfristigen Einsätzen wird regelmässig in einer Standortbestimmung überprüft, ob Anpassungen gewünscht oder notwendig sind.