Bedarfsabklärung, Beratung,
Koordination
Am Anfang eines Auftrages klären wir gemeinsam mit dem Klienten zu Hause ab, welche Dienstleistungen wann und wie häufig gewünscht und notwendig sind. Diese Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Alle damit zusammenhängenden, administrativen Arbeiten werden durch uns übernommen. Dazu gehören auch die Arztverordnung sowie die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Bei längerfristigen Einsätzen wird regelmässig in einer Standortbestimmung überprüft, ob Anpassungen gewünscht oder notwendig sind.